Was bisher geschah: ein Mann in Amt und Würden wird mit dem Vorwurf der Vorteilsnahme konfrontiert. Er bestreitet die Vorwürfe. Die Staatsanwaltschaft sieht einen Anfangsverdacht und nimmt die Ermittlungen auf. Diese Einleitung von Ermittlungen zwingt den Mann, von seinem Amt zurückzutreten.
Das mehrköpfige Ermittlungsteam der Staatsanwaltschaft ermittelt über ein Jahr. Der Beschuldigte kooperiert. Der Beschuldigte übergibt den „Gästen“ freiwillig Akten im Rahmen eines Besuchs durch Ermittlungsbeamte, die ohne Durchsuchungsbeschluss in seinem Privathaus vorstellig werden.
Die Ermittlungen konzentrieren sich auf drei Hotelbesuche mit unklarer Rechnungsbegleichung. Nach über zwölf Monaten Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft weder Beweise für ihre Vorwürfe noch hat sie auch nur ausreichende Indizien, um ein Verfahren gegen den Mann zu eröffnen.
Und was macht die Staatsanwaltschaft in dieser Situation? Stellt sie das Verfahren ein? Nein. Sie hat eine bessere Idee: die Staatsanwaltschaft zeigt sich generös. Die Staatsanwaltschaft bietet den Anwälten von Christian Wulf an, gegen eine Zahlung von 50.000 20.000 Euro das Verfahren gegen ihn einzustellen; wohlgemerkt eines Verfahrens, das im 13. Monat seines Andauerns absolut keine relevanten und somit gerichtsverwertbaren Ergebnisse geliefert hat.
Das ist gelinde gesagt nicht nur perfide, das ist impertinent. Der wahrscheinlich zu unrecht Beschuldigte soll seinen „Peinigern“ 20.000 Euro dafür zahlen, dass sie von ihm ablassen und ihr in der Sache ergebnisloses und in Kürze von staatswegen sowieso einzustellenes Tun beenden und zugleich soll er mit genau dieser Zahlung unterschwellig eingestehen, dass er doch Dreck am Stecken hat, obwohl man ihm nichts beweisen kann. Ungeachtet der Person im Fokus, aber das ist inakzeptabel.